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   BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56   

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https://dejure.org/1958,520
BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56 (https://dejure.org/1958,520)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1958 - I ZR 158/56 (https://dejure.org/1958,520)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1958 - I ZR 158/56 (https://dejure.org/1958,520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1140
  • MDR 1958, 576
  • GRUR 1958, 487
  • DB 1958, 651
  • WRP 1958, 202
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1952 - II ZR 55/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56
    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat zwar in einer Entscheidung vom 17. Dezember 1952 (NJW 1953, 579 = WuW 1953, 103) ausgeführt, daß, wenn jemand seine Preise zwar festlege, von ihnen aber im einzelnen Falle willkürlich abweiche, die Preisgestaltung unklar und unwahr werde und deshalb ein lauterer Leistungswettbewerb nicht mehr vorliege.
  • RG, 14.02.1936 - II 185/35

    1. Enthält die Bereitstellung einer vom Hersteller mit Preisaufdruck versehenen

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56
    Von einer Preisankündigung durch den Veräußerungsgeschäfte mit dem letzten Verbraucher tätigenden Unternehmer kann nur dann gesprochen werden, wenn dieser selbst eine Tätigkeit entwickelt, die für die Allgemeinheit den Schluß rechtfertigt, daß er bereit sei, die Ware zu dem betreffenden Preise zu verkaufen (RGZ 150, 271, 276).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53

    Wettbewerbsverbot und Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56
    Es stellte jedoch nicht jede unterschiedliche Behandlung anderer eine unzulässige Diskriminierung dar, sondern nur eine solche, die lediglich zum Zwecke der Behinderung des freien Wettbewerbes erfolgte (BGHZ 19, 72, 81 [BGH 18.11.1955 - I ZR 176/53] - Gesangbuch).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56
    Da der Absatzweg bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln über Apotheken gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu auch BGHZ 22, 167, 185 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittelgroßhandel), eine bestimmte Preisgestaltung - wenn auch nicht im Sinne einer gesetzlichen Zusicherung der Spannen - besteht und der Gesetzgeber sich im Rahmen der so getroffenen Gesamtordnung auch die Existenzsicherung des lebenswichtige Aufgaben erfüllenden Apothekerstandes hat angelegen sein lassen (vgl. BGHZ a.a.O. S. 181), ließe sich unter Umständen die Auffassung vertreten, daß wegen dieser Sonderstellung des Apothekers Preisgespräche und Einflußnahmen der gekennzeichneten Art dann nicht mehr als im Rahmen einer legitimen Absatzbemühung liegend angesehen werden könnten, wenn eine Gefährdung der Sonderstellung des Apothekers ernsthaft zu besorgen wäre.
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56
    Daß diese Voraussetzungen bei der Klägerin gegeben sind, hat der Senat bereits in einem anderen, von der Klägerin geführten Rechtsstreit entschieden (Urt. vom 12. Juli 1957 - GRUR 1957, 606 - Heiltee).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

    Auch der Sonderpreis im Sinne des § 1 Abs. 2 RabattG setzt einen Normalpreis voraus (BGH, Urt. v. 18.4.1958 - I ZR 158/56, GRUR 1958, 487, 489 = WRP 1958, 202 - Antibiotica, Urt. v. 20.2.1992 - I ZR 68/90, ZIP 1992, 504, 506 - Rent-o-mat; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 1 RabattG Rdn. 24; Hoth/Gloy, Zugabe und Rabatt, Rabattgesetz § 1 Rdn. 48).
  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56

    Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels

    Solche Verkäufe fallen, auch wenn sie nicht im Rahmen eines neben dem Großhandelsgeschäft geführten Einzelhandelsgeschäftes durchgeführt werden, in den Geltungsbereich des Rabattgesetzes, dessen Rechtsgültigkeit der Senat in seinem Urteil vom 18. April 1958 (Az I ZR 158/56 - Antibiotica) bejaht hat.

    Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist nicht, allgemein gebundene Preise herbeizuführen, sondern den Unternehmer an seine eigenen Normalpreise zu binden (OLG Koblenz NJW 1951, 661 [OLG Koblenz 12.01.1951 - 2 U 184/50] ; Urteil des Senats vom 18. April 1958 - I ZR 158/56 - Antibiotica; vgl. auch Michel/Weber/Gries, Rabattgesetz, Bem. 72 zu § 1 RabG, Reimer/Krieger, Zugabe- und Rabattrecht, Bem. 4 zu § 1 RabG).

  • BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Y/ie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung schon mehrfach ausgesprochen hat (GRUR 1958, 487, 490 - Antibiotiea -$ BGHZ 27, 569, 571 - Elektrogeräte GRUR 1959, 526 - Kaffeeversandhandel), ist das Rabattgesetz auch heute noch rechtsgültig.

    Ausgehend von der starken Werbekraft solcher Preisnachlässe, die sie zu einen beliebten Mittel des Wettbewerbs hat werden lassen, will das Rabattgesetz lediglich den Mißbräuchen auf dem Gebiet des Preisnachlasses entgegentreten und den Preisnachlaß als Mittel des Wettbewerbs auf ein angemessenes Maß beschränken (BGH GRUR 1959?' 329? 331 - Teilzahlungskauf vergl, auch Abs, 1 bis 3 der Begründung zum Rabattgesetz, abgedruckt u.a bei Michel/Vveber/Gries aaO Anhang V S, 183)« Zu diesem Zwecke will es den Unternehmer grundsätzlich an seine eigenen "Normalpreise" binden (BGH GRUR 1958, 487, 490 - Antibiotics BGKZ 27, 369, 371 - Elektrogeräte -) und ihm nur in den aus drücklich genannten Fällen gestatten, durch Preisnachlässe 4 .

  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90

    Rent-o-mat - Normalpreis

    Auch der Sonderpreis im Sinne des § 1 Abs. 2 RabattG setzt einen Normalpreis voraus (BGH, Urt. v. 18.4.1958 - I ZR 158/56, GRUR 1958, 487, 489 - Antibiotica; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 1 RabattG Rdn. 24; Hoth-Gloy, Zugabe und Rabatt (1973), RabattG § 1 Rdn. 48).
  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 158/57

    Rechtsmittel

    Das Rabattgesetz ist, wie der Senat bereits mehrfach festgestellt hat, auch heute noch rechtsgültig (BGH GRUR 1958, 487, 490 = WRP 1958, 202, 205 - Antibiotica; BGHZ 27, 369, 371 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] = BGH GRUR 1958, 555, 556 - Elektrogeräte).

    Das Rabattgesetz ist jünger als die Zugabeverordnung, es geht als jüngeres Recht dem älteren vor und schränkt dieses, soweit es zu ihm in Widerspruch steht oder mit ihm unvereinbar ist, ein (vgl. auch BGH GRUR 1958, 487, 490 = WRP 1958, 202, 205 - Antibiotica; Baumbach/Hefermehl, Übersicht vor § 1 RabG Anm. 12).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59

    Rabattrechtliche Beurteilung der Veräußerung einer Ware an einen "Kontrollkäufer"

    Die Rechtsgültigkeit des Rabattgesetzes vom 25. November 1933 unterliegt, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. GRUR 1958, 487 = NJW 1958, 1140 - Antibiotica), keinen Bedenken.

    Die gesetzliche Regelung verfolgt nicht den Zweck, Preisunterbietungen schlechthin zu verhindern; sie bindet vielmehr nur den Verteiler der letzten Wirtschaftsstufe an die von ihm selbst angekündigten oder allgemein geforderten Preise (BGH GRUR 1958, 487; Hanseatisches Oberlandesgericht a.a.O.).

  • OLG München, 08.10.1992 - 6 U 4414/92

    Unzulässigkeit von Alleinstellungswerbung; Unzulässigkeit eines als Preisnachlass

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  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73

    Werbegeschenke

    Aus der Amtlichen Begründung zum Rabattgesetz (RAnz. Nr. 284 vom 5. Dezember 1933), wonach davon abgesehen wurde, "die beim Warenverkehr zwischen den verschiedenen Wirtschaftsstufen üblichen Preisnachlässe in ihr Anwendungsgebiet einzubeziehen, weil sowohl die Bedingungen, unter denen sie zustande kommen, wie ihre wettbewerbsmäßigen Auswirkungen grundsätzlich anders sind als beim Preisnachlaß des Einzelhandels an den Verbraucher", ist lediglich zu entnehmen, daß das Rabattgesetz auf die letzte Wirtschaftsstufe beschränkt ist, und die Beziehungen zwischen Hersteller und Groß- bzw. Einzelhändler durch die Bestimmungen des Rabattgesetzes grundsätzlich nicht betroffen sind (BGH GRUR 1958, 487, 490 - Antibiotica).
  • KG, 07.09.1993 - 5 U 2977/93

    Sonderpreis für Zeitschriftenabonnement in den neuen Bundesländern als

    Normalpreis bleibt in solchen Fällen derjenige, den der Unternehmer ohne Berücksichtigung des Sondertatbestandes allgemein fordert (BGH GRUR 1958, 487).
  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 90/73

    Vereinbarkeit der "Treuepunkte"-Werbung mit den Vorschriften des Rabattgesetzes

    Aus der Amtlichen Begründung zum Rabattgesetz (RAnz. Nr. 284 vom 5. Dezember 1933), wonach davon abgesehen wurde, "die beim Warenverkehr zwischen den verschiedenen Wirtschaftsstufen üblichen Preisnachlässe in ihr Anwendungsgebiet einzubeziehen, weil sowohl die Bedingungen, unter denen sie zustande kommen, wie ihre wettbewerbsmäßigen Auswirkungen grundsätzlich anders sind als beim Preisnachlaß des Einzelhandels an den Verbraucher", ist lediglich zu entnehmen, daß das Rabattgesetz auf die letzte Wirtschaftsstufe beschränkt ist, und die Beziehungen zwischen Hersteller und Groß- bzw. Einzelhändler durch die Bestimmungen des Rabattgesetzes grundsätzlich nicht betroffen sind (BGH GRUR 58, 487, 490 - Antibiotica).
  • BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 69/63

    Rechtsmittel

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